Rechtsprechung
   BSG, 04.02.1997 - 2 BU 316/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13464
BSG, 04.02.1997 - 2 BU 316/96 (https://dejure.org/1997,13464)
BSG, Entscheidung vom 04.02.1997 - 2 BU 316/96 (https://dejure.org/1997,13464)
BSG, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - 2 BU 316/96 (https://dejure.org/1997,13464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,13464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BSG, 04.02.1997 - 2 BU 316/96
    Sie ist kein zusätzlicher Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren; sie ist vielmehr ein "eigenständiges, besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte und diesen gleichgestellten Rechte" (BVerfGE 74, 220, 226) [BVerfG 10.02.1987 - 2 BvR 314/86] und hindert damit die Fachgerichte nicht, in weiteren Rechtsstreitigkeiten nach erneuter Überprüfung abschließend zu entscheiden (s ua Beschluß des Senats vom 19. März 1996 - 2 BU 29/96 -).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BSG, 04.02.1997 - 2 BU 316/96
    Die Verfassungsbeschwerde ist ein dem Staatsbürger eingeräumter "außerordentlicher Rechtsbehelf" (BVerfGE 18, 315, 325).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 791/95

    Keine Anerkennung von vor der Stichtagsregelung aufgetretenen Erkrankungen der

    Auszug aus BSG, 04.02.1997 - 2 BU 316/96
    Die vom Beschwerdeführer angeführte Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG (1 BvR 791/95) gegen das Urteil des Senats vom 19. Januar 1995 - 2 RU 14/94 - (HVBG-INFO 1995, 1331) zwingt zu keiner anderen Entscheidung über die vorliegende Nichtzulassungsbeschwerde.
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 14/94

    Berufsbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule oder Halswirbelsäule -

    Auszug aus BSG, 04.02.1997 - 2 BU 316/96
    Die vom Beschwerdeführer angeführte Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG (1 BvR 791/95) gegen das Urteil des Senats vom 19. Januar 1995 - 2 RU 14/94 - (HVBG-INFO 1995, 1331) zwingt zu keiner anderen Entscheidung über die vorliegende Nichtzulassungsbeschwerde.
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 04.02.1997 - 2 BU 316/96
    Die vom Beschwerdeführer insoweit erhobene Rüge ist schon deshalb nicht schlüssig im obigen Sinn dargelegt, weil er einen berücksichtigungsfähigen und vom LSG übergangenen Beweisantrag aus dem Berufungsverfahren überhaupt nicht bezeichnet hat (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 sowie Beschluß des Senats vom 2. August 1996 - 2 BU 136/96 -).
  • BSG, 01.04.1992 - 7 RAr 16/91

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde - Parallelsache

    Auszug aus BSG, 04.02.1997 - 2 BU 316/96
    Die Frage der Verfassungswidrigkeit oder Nichtigkeit einer Norm - hier des Art. 2 Abs. 2 der 2. Änderungs-Verordnung der BKVO - ist kein "Rechtsverhältnis" iS des § 114 Abs. 2 SGG (BSG SozR 3-1500 § 114 Nr. 3 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2019 - L 7 AS 1790/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Ein vor dem Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren wegen der Zweifel an der Gültigkeit einer Norm begründet insbesondere keinen Aussetzungsgrund nach § 114 Abs. 2 SGG (vgl. BSG Beschluss vom 04.02.1997 - 2 BU 316/96; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage, § 114 Rn. 5c).
  • BSG, 12.11.2007 - B 12 R 28/07 B
    Insbesondere ist die Verfassungswidrigkeit einer Norm oder einer gerichtlichen Entscheidung in einem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis iS des § 114 Abs. 2 SGG (vgl BSG SozR 3-1500 § 114 Nr. 3 mwN, und Beschluss vom 4.2.1997, 2 BU 316/96).

    Auch ist die Verfassungsbeschwerde kein zusätzlicher Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren, sondern ein eigenständiges, besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte und diesen gleichgestellter Rechte, die die Fachgerichte nicht daran hindert, in anderen Rechtsstreitigkeiten nach erneuter Überprüfung abschließend zu entscheiden (vgl BSG, Beschluss vom 4.2.1997, 2 BU 316/96 mwN).

  • BSG, 12.11.2007 - B 12 R 16/07 B
    Insbesondere ist die Verfassungswidrigkeit einer Norm oder einer gerichtlichen Entscheidung in einem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis iS des § 114 Abs. 2 SGG (vgl BSG SozR 3-1500 § 114 Nr. 3 mwN, und Beschluss vom 4.2.1997, 2 BU 316/96).

    Auch ist die Verfassungsbeschwerde kein zusätzlicher Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren, sondern ein eigenständiges, besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte und diesen gleichgestellter Rechte, die die Fachgerichte nicht daran hindert, in anderen Rechtsstreitigkeiten nach erneuter Überprüfung abschließend zu entscheiden (vgl BSG, Beschluss vom 4.2.1997, 2 BU 316/96 mwN).

  • BSG, 12.11.2007 - B 12 R 15/07 B
    Insbesondere ist die Verfassungswidrigkeit einer Norm oder einer gerichtlichen Entscheidung in einem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis iS des § 114 Abs. 2 SGG (vgl BSG SozR 3-1500 § 114 Nr. 3 mwN, und Beschluss vom 4.2.1997, 2 BU 316/96).

    Auch ist die Verfassungsbeschwerde kein zusätzlicher Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren, sondern ein eigenständiges, besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte und diesen gleichgestellter Rechte, die die Fachgerichte nicht daran hindert, in anderen Rechtsstreitigkeiten nach erneuter Überprüfung abschließend zu entscheiden (vgl BSG, Beschluss vom 4.2.1997, 2 BU 316/96 mwN).

  • BSG, 12.11.2007 - B 12 KR 75/06 B
    Insbesondere ist die Verfassungswidrigkeit einer Norm oder einer gerichtlichen Entscheidung in einem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis iS des § 114 Abs. 2 SGG (vgl BSG SozR 3-1500 § 114 Nr. 3 mwN, und BSG, Beschluss vom 4.2.1997, 2 BU 316/96).

    Auch ist die Verfassungsbeschwerde kein zusätzlicher Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren, sondern ein eigenständiges, besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte und diesen gleichgestellter Rechte, die die Fachgerichte nicht daran hindert, in anderen Rechtsstreitigkeiten nach erneuter Überprüfung abschließend zu entscheiden (vgl BSG, Beschluss vom 4.2.1997, 2 BU 316/96 mwN).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - L 21 B 1167/07

    Aussetzung des Verfahrens bei Anhängigkeit eines Rechtsstreits beim BVerfG

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die ihm vom Sozialgericht Berlin mit Beschluss vom 09. Juni 2006 zum Aktenzeichen S 35 RA 5653/97 nach Art. 100 Grundgesetz - GG - vorgelegte Frage zur Vereinbarkeit des § 6 Abs. 2 AAÜG mit dem Grundgesetz betrifft kein "Rechtsverhältnis" im Sinne des § 114 Abs. 2 SGG, sondern eine Rechtsfrage (vgl. BSG v. 04.02.1997, 2 BU 316/96, juris Rn. 6; Bayerisches LSG v. 06.07.1987, L 8 B 107/87, NZA 1988, 413; zu § 148 ZPO: Hessisches LAG v. 20.04.2007, 11 Ta 631/06, juris; OLG München v. 14.02.2000, 14 W 280/99, BB 2000, 1061; Meyer-Ladewig in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 8. Aufl.2005, § 114 Rn. 7b m.w.N.; Kolmetz in: Jansen, SGG, Kommentar, 2. Aufl. 2005, § 114 Rn. 7, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht